Schienenformen

Seit 1960 werden Weichen mit S49-Schienen ohne Angabe der Schienenform bezeichnet. Da inzwischen auch Weichen der Schienenform S54 und UIC 60 verwendet werden, sollen bei der Deutschen Bundesbahn zur klaren Unterscheidung der verschiedenen Weichenformen seit 1980 wieder die Schienenformen in die Bezeichnung aller Weichen aufgenommen werden. Zur klaren Unterscheidung sollen deshalb auch hier die Schienenformen immer genannt werden.

Auf dieser Seite werden die Weichengrundformen jeweils ausführlich beschrieben. Verschiedene Einzelheiten wiederholen sich zwar bei den einzelnen Weichen, dafür brauchen diese Einzelheiten nicht mühsam aus allgemein gehalten Absätzen herausgesucht werden.

Die S49-Weichen (Reichsbahnweichen)

Die einfache Weiche 49-190-1:7,5

Die Bezeichnung der Vorbildweiche 49-190-1:7,5 bedeutet, daß die Weiche aus S49-Schienenprofilen zusammengesetzt wird, der Zweiggleisradius in der Gleismitte 190m beträgt und die Zweiggleisneigung am Bogenende 1:7,5 beträgt, was einem Winkel von 7,5946° entspricht. Mit der Neigung von 1:7,5 ist die Weiche 49-190-1.7,5 eine Steilweiche (Neigung steiler als 1:9).

Die Weiche 49-190-1:7,5 hat vom Weichenanfang bis zum Bogenende im Zweiggleis eine Spurerweiterung von 6mm und somit im Zweiggleis eine um 6mm verbreiterte Herzstückrille. Im Bereich der Herzstücklücke verschlechtert sich dadurch für Fahrten im geraden Gleis die Überdeckung des Rades über Flügelschiene und Herzstückspitze. Aus diesem Grunde sollten Weichen 49-190-1:7,5 und daraus abgeleitete Weichen (z.B. 49-190-1:7,5/1:6,6) nur dort verwendet werden, wo die Hauptfahrt oder die Mehrzahl der Fahrten durch das Zweiggleis geht [1].
Die Weichen 49-190-1:7,5 und die daraus abgeleiteten Weichen sind deshalb nur sehr selten in durchgehenden Hauptgleisen zu finden. Die Weiche darf im Zweiggleis mit 40km/h und wegen der Spurerweiterung am Weichenanfang in der Geraden höchstens mit 100km/h befahren werden. [2] und [3]

Die Weiche 49-190-1:7,5 ist eine Weiche mit gerader Verlängerung des Zweiggleises, d.h. nach dem Bogenende mit der Endneigung 1:7,5 kurz hinter dem Herzstück, folgt im Zweiggleis und im Stammgleis der Weiche eine Gerade von jeweils 4,817m Länge. Am Weichenende ergibt sich ein Spreizmaß (Abstand zwischen Stamm- und Zweiggleismitte) von 2,308m. Die Schwellen am Weichenende sind somit bereits kurze Doppelschwellen.

Der Radius von 190m kann über die Neigung von 1:7,5 beliebig verlängert werden. Im Bereich der Abzweigverlängerung kann aber auch ein Bogen mit einem anderen Radius als 190m vorgesehen werden. Das Weichenende wird dabei so festgelegt, daß in der Verlängerung die Gleislänge von 4,817m beibehalten wird. Diese von der Grundform abgeleiteten Weichen werden trotzdem in den Lageplänen als 49-190-1:7,5 bezeichnet. Endet der Zweiggleisbogen in der Verlängerung mit der Neigung 1:6,6 (8,6156°), wird die Weiche als 49-190-1:7,5/1:6,6 bezeichnet (meist vereinfacht als 49-190-1:6,6 oder nur 190-1:6,6). Durch die Darstellung als Bruch wird deutlich gemacht, daß die Weiche aus der Grundform mit der Neigung 1:7,5 abgeleitet wurde. Hinter dem Bogenende einer 49-190-1:7,5/1:6,6 schließt eine Gerade mit 1,415m Länge bis zum Weichenende an. Bis Ende der 1960er-Jahre wurden auch Weichen mit Zweiggleisbogen bis zum Weichenende als 49-190-1:7,5/1:6,6 bezeichnet. Später wurden diese Weichen als 49-190-1:7,5/1:6,3 bezeichnet. Die Angabe der Neigung ist gerundet, die Neigung beträgt genau 1:6,24809 [4] (9,0930°). Um bei der Neukonstruktion der S54-Weiche 54-190-1.7,5 die vielen Sonderfälle zu vermeiden, beträgt die Verlängerung nur 0,640m [5].

Die Weiche 49-190-1:7,5 und die daraus abgeleiteten Weichen können nur zu Außenbogenweichen gebogen werden, wegen der notwendigen größeren Spurerweiterung im Zweiggleisbogen aber nicht zu Innenbogenweichen (die Weiche 54-190-1:7,5 kann auch zur Innenbogenweiche mit einem Mindestradius von 175m im Zweiggleis verbogen werden).
Beim Vorbild gibt es Außenbogenweichen 49-190-1:7,5 , bei denen, wie in der Grundform, die gerade Verlängerung in der Bogenweiche ebenfalls gerade geblieben ist. Wird die Weiche 49-190-1:7,5/1:6,6 zur Außenbogenweiche verbogen, ergeben sich am Weichenende im Stamm- und im Zweiggleis kurze Geraden mit 1,415m Länge. Bei einer ABW 49-190-1:7,5/1:6,3 laufen die Bögen bis zum Weichenende durch. Alle anderen Fälle der ABW, bei denen z.B. das Stammgleis in der Verlängerung gerade ist und beim Zweiggleis der Zweiggleisbogen bis zum Weichenende führt, werden üblicherweise als ABW 49-190-1:7,5 bezeichnet.

Werden Weichen 49-190-1:7,5 in der Form von Außenbogenweichen als Schutzweichen verwendet, wird das Zweiggleis der Grundform für den Hauptfahrweg verwendet. Der Weichenbogen zum Gleisstummel wird aus dem Stammgleis gebildet. Dadurch wird das Gleis mit der kleineren Herzstücklücke dem Hauptfahrweg zugeordnet [6].

Einfache Weiche 49-190-1:7,5 und die daraus abgeleiteten Weichen

Einfache Weiche 49-190-1:7,5 und die daraus abgeleiteten Weichen mit der Endneigung 1:6,6 und 1:6,3. Entgegen der üblichen Darstellung ist hier der Zweiggleisbogen gezeichnet worden.

Die einfache Weiche 49-190-1:9

Die Bezeichnung der Vorbildweiche 49-190-1:9 bedeutet, daß die Weiche aus S49-Schienenprofilen zusammengesetzt wird, der Zweiggleisradius in der Gleismitte 190m beträgt und die Zweiggleisneigung am Bogenende (vor dem Herzstückbereich) 1:9 beträgt, was einem Winkel von 6,3402° entspricht. Die Neigung von 1:9 entspricht der Regelneigung.

Die Weiche 49-190-1:9 hat vom Weichenanfang bis zum Bogenende im Zweiggleis eine Spurerweiterung von 6mm. Im Herzstückbereich ist das Zweiggleis gerade. Die Weiche darf im Zweiggleis mit 40km/h und wegen der Spurerweiterung am Weichenanfang in der Geraden höchstens mit 100km/h befahren werden. [2] und [3]
Schon ab den 1960er-Jahren wurden in vielen Hauptstrecken, selbst dort, wo weniger als 100km/h gefaren werden kann, bei der Erneuerung der Weichen 49-190-1:9 diese durch 300er-Weichen (da ohne Spurerweiterung) ersetzt. So kommt es bei Rangierfahrstraßen zu Gleisverbindungen, in denen sich die Weichen 49-190-1:9 und 49-300-1:9 gegenüberliegen.

Die Weiche 49-190-1:9 ist eine Weiche mit geradem Herzstück im Zweiggleis. Die Länge der Geraden beträgt 6,092m (=16,615-10,523). Am Weichenende ergibt sich ein Spreizmaß (Abstand zwischen Stamm- und Zweiggleismitte) von 1,838m. Die Schwellen am Weichenende sind somit lange Doppelschwellen, die unter allen 4 Schienen durchlaufen. Nach der Doppelschwelle folgen 6 weitere Langschwellen. Nach der letzten durchgehenden Schwelle (ldS) folgen die ersten verkürzten Einzelschwellen (2,2m lang), damit die Schwellen nicht verschachtelt angeordnet werden müssen.

Wenn ab dem Weichenende Stamm- und Zweiggleis als Gerade fortgesetzt werden, entspicht das dem Regelfall. Beide Gleise können ab dem Weichenende und somit schon im Bereich der Langschwellen hinter dem Weichenende mit beliebigen Bögen fortgesetzt werden. Laufen die Gleise aufeinander zu, werden die Langschwellen voneinander abgerückt, um die Radien einzustellen. Laufen die Gleise steiler auseinander als im Regelfall, werden die Langschwellen aufeinander zugeschoben, damit sich die Radien einstellen. Würde dabei der Schwellenabstand größer als 700mm (720mm) oder kleiner als 500mm, müssen die Langschwellen mit vom Regelfall abweichenden Bohrungen für die Kleineisen versehen werden [7]. Ab der letzten duchgehenden Schwelle kann der Höhenverlauf der Gleise unterschiedlich geplant werden.

Die Weiche 49-190-1:9 kann nur zu Außenbogenweichen gebogen werden, wegen der notwendigen größeren Spurerweiterung im Zweiggleisbogen aber nicht zu Innenbogenweichen (die Weiche 54-190-1:9 kann auch zur Innenbogenweiche mit einem Mindestradius von 175m im Zweiggleis verbogen werden). Bei der Anordnung als ABW wird die Weiche im Regelfall vom Weichenanfang bis vor den Herzstückbereich verbogen. Stamm- und Zweiggleis bleiben im Herzstückbereich gerade.
In wenigen und eigentlich unerwünschten Sonderfällen wurde die Weiche auf ganzer Länge verbogen. Dadurch entsteht eine Weiche, die sowohl ABW, als auch IBW ist. Um diese Sonderfälle zu vermeiden, kann auf eine ABW 49-190-1:7,5 oder auf eine ABW 49-300-1:9 zurückgegriffen werden.

Einfache Weiche 49-190-1:9

Einfache Weiche 49-190-1:9

Die symmetrische Außenbogenweiche 49-215-1:4,8

Die Bezeichnung der Vorbildweiche 49-215-1:4,8 bedeutet, daß die Weiche aus S49-Schienenprofilen zusammengesetzt wird, der Radius beider Gleise in der Gleismitte 215m beträgt und die Neigung am Weichenende (=Bogenende) 1:4,8 beträgt, was einem Winkel von 11,7683° entspricht. Die Weiche ist somit eine Steilweiche (Neigung steiler als 1:9).

Die Weiche darf in beiden Gleisen mit 40km/h befahren werden. Die Weiche 49-215-1:4,8 ist eine Weiche mit Bogenherzstück. Beide Bögen führen durch das Herzstück hindurch bis zum Weichenende. Am Weichenende ergibt sich ein Spreizmaß (Abstand zwischen Stamm- und Zweiggleismitte) 2,266m. Die Doppelschwellen am Weichenende sind kurze Einzelschwellen (2,3m lang).

Die Weiche 49-215-1:4,8 gibt es seit ca. 1953 als zweiteilige Weiche (nur Zungenvorrichtung und Herzstückbereich). Seit ca. 1959 gibt es diese Weiche auch als dreiteilige Weiche mit Mittelteil und folglich einer weiteren Doppelschwelle. Die Weiche sollte eigentlich nur als symmetrische Außenbogenweiche eingeplant werden. Trotzdem wurden auch unsymmetrische ABW 49-215-1:4,8 eingebaut, sofern es die Planung erforderte.

Die Weiche wird nur sehr selten angewendet. So wurde der Rangierbahnhof Bebra um 1965 erweitert und modernisiert. Im Bereich der Einfahr- und Ausfahrgruppe und der Richtungsgruppen liegen etwa 175 Weichen, aber nur drei 215er-Weichen. Zwei dieser Weichen sind Hauptverteilungsweichen am Ablaufberg. Die dritte Weiche ist die erste Weiche einer Gleisharfe am Ende einer Richtungsgruppe. Im gesamten Bahnhof Bebra gibt es nur eine weitere 215er-Weiche.

Die symmetrische Außenbogenweiche 49-215-1:4,8

Die symmetrische Außenbogenweiche 49-215-1:4,8

Die einfache Weiche 49-300-1:9

Die Bezeichnung der Vorbildweiche 49-300-1:9 bedeutet, daß die Weiche aus S49-Schienenprofilen zusammengesetzt wird, der Zweiggleisradius in der Gleismitte 300m beträgt und die Zweiggleisneigung am Weichenende (=Bogenende) 1:9 beträgt, was einem Winkel von 6,3402° entspricht. Die Neigung von 1:9 entspricht der Regelneigung.

Die Weiche darf im Zweiggleis mit 50km/h befahren werden. Die Weiche 49-300-1:9 ist eine Weiche mit Bogenherzstück im Zweiggleis. Der Zweiggleisbogen führt somit durch das Herzstück hindurch bis zum Weichenende. Wie bei der Weiche 49-190-1:9 ergibt sich am Weichenende der 300er-Weiche ein Spreizmaß (Abstand zwischen Stamm- und Zweiggleismitte) von 1,838m. Die Schwellen am Weichenende sind somit lange Doppelschwellen, die unter allen 4 Schienen durchlaufen. Nach der Doppelschwelle folgen 6 weitere Langschwellen. Nach der letzten durchgehenden Schwelle (ldS) folgen die ersten verkürzten Einzelschwellen (2,2m lang), damit die Schwellen nicht verschachtelt angeodnet werden müssen.

Wenn ab dem Weichenende Stamm- und Zweiggleis als Gerade fortgesetzt werden, wird der Regelschwellensatz für die anschließende Gerade verwendet. Soll dagegen der Zweiggleisbogen nach dem Weichenende fortlaufen, wird der Regelschwellensatz für den fortlaufenden Bogen verwendet. Zweig- und Stammgleis können ab dem Weichenende und somit schon in Bereich der Langschwellen mit beliebigen anderen Bögen fortgesetzt werden. Je nachdem, ob der Krümmungsunterschied zwischen Stamm- und Zweiggleis mehr dem Regelschwellensatz für die anschließende Gerade oder für den fortlaufenden Zweiggleisbogen entspricht, wird der jeweilige Regelschwellensatz angewendet. Der genaue Bogen wird eingestellt, indem die Langschwellen längs verschoben werden. Würde dabei der Schwellenabstand größer als 700mm (720mm) oder kleiner als 500mm werden, müssen die Langschwellen mit vom Regelfall abweichenden Bohrungen für die Kleineisen versehen werden [7]. Ab der letzten durchgehenden Schwelle kann der Höhenverlauf der Gleise unterschiedlich geplant werden.

Die Weiche 49-300-1:9 kann zu Außen- und Innenbogenweichen gebogen werden. Der kleinste zulässige Zweiggleisradius betrug in der Praxis bis 1961 214,834 m [8]. Ab 1961 ist ein Zweiggleisradius von 200m ohne Spurerweiterung zulässig [9] und nach den heutigen Vorschriften 175m [10].

Einfache Weiche 49-300-1:9

Einfache Weiche 49-300-1:9

Die einfache Weiche 49-300-1:14

Die Bezeichnung der Vorbildweiche 49-300-1:14 bedeutet, daß die Weiche aus S49-Schienenprofilen zusammengesetzt wird, der Zweiggleisradius in der Gleismitte 300m beträgt und die Zweiggleisneigung am Bogenende (vor dem Herzstückbereich) 1:14 beträgt, was einem Winkel von 4,0856° entspricht.

Die Weiche darf im Zweiggleis mit 50km/h befahren werden. Die Weiche 49-300-1:14 ist eine Weiche mit geradem Herzstück im Zweiggleis. Die Länge Geraden beträgt 13,836m (=24,537-10,701). Am Weichenende ergibt sich ein Spreizmaß (Abstand zwischen Stamm- und Zweiggleismitte) von 1,749m (wie bei der Weiche 49-500-1:14). Die Schwellen am Weichenende sind somit lange Doppelschwellen, die unter allen 4 Schienen durchlaufen. Nach der Doppelschwelle folgen 10 weitere Langschwellen. Nach der letzten durchgehenden Schwelle (ldS) folgen die ersten verkürzten Einzelschwellen (2,2m lang), damit die Schwellen nicht verschachtelt angeordnet werden müssen.

Wenn ab dem Weichenende Stamm- und Zweiggleis als Gerade fortgesetzt werden, entspicht das dem Regelfall. Beide Gleise können ab dem Weichenende und somit schon im Bereich der Langschwellen hinter dem Weichenende mit beliebigen Bögen fortgesetzt werden. Laufen die Gleise aufeinander zu, werden die Langschwellen voneinander abgerückt, um die Radien einzustellen. Laufen die Gleise steiler auseinander als im Regelfall, werden die Langschwellen aufeinander zugeschoben, damit sich die Radien einstellen. Würde dabei der Schwellenabstand größer als 700mm (720mm) oder kleiner als 500mm werden, müssen die Langschwellen mit vom Regelfall abweichenden Bohrungen für die Kleineisen versehen werden [7]. Ab der letzten duchgehenden Schwelle kann der Höhenverlauf der Gleise unterschiedlich geplant werden.

Die Weiche 49-300-1:14 gibt es erst seit etwa 1968 und wird nur sehr selten verwendet. Nach [11] wird die Weiche im Regelfall für Gleisverbindungen mit Gleisabständen von 3,50m bis 4,20m verwendet. Die Weiche kann zu Außen- und Innenbogenweichen gebogen werden. Der kleinste zulässige Zweiggleisradius beträgt 200m [9], und nach den heutigen Vorschriften 175m [10].

Anmerkung: Beruflich wie privat konnte der Autor viele Gleispläne von Flensburg bis Lindau studieren. Eine IBW oder ABW 49-300-1:14 ist dabei nie aufgefallen. Diese Weiche dürfte als Bogenweiche ausgesprochen selten sein.

Einfache Weiche 49-300-1:14

Einfache Weiche 49-300-1:14

Die einfache Weiche 49-500-1:12

Die Bezeichnung der Vorbildweiche 49-500-1:12 bedeutet, daß die Weiche aus S49-Schienenprofilen zusammengesetzt wird, der Zweiggleisradius in der Gleismitte 500m beträgt und die Zweiggleisneigung am Weichenende (=Bogenende) 1:12 beträgt, was einem Winkel von 4,7636° entspricht.

Die Weiche darf im Zweiggleis eigentlich mit 65km/h befahren werden. Nach [12] wird die Geschwindigkeit im Zweiggleis auf 60km/h begrenzt. Die Weiche 49-500-1:9 ist eine Weiche mit Bogenherzstück. Der Zweiggleisbogen führt somit durch das Herzstück hindurch bis zum Weichenende. Am Weichenende der 500er-Weiche ergibt sich ein Spreizmaß (Abstand zwischen Stamm- und Zweiggleismitte) von 1,729m. Die Schwellen am Weichenende sind somit lange Doppelschwellen, die unter allen 4 Schienen durchlaufen. Nach der Doppelschwelle folgen 9 weitere Langschwellen. Nach der letzten durchgehenden Schwelle (ldS) folgen die ersten verkürzten Einzelschwellen (2,2m lang), damit die Schwellen nicht verschachtelt angeordnet werden müssen.

Wird der Zweiggleisbogen mit 500m Radius über das Weichenende hinaus bis zur Neigung von 1:9 verlängert wird die Weiche als 49-500-1:12/1:9 bezeichnet. Durch die Darstellung als Bruch wird deutlich gemacht, daß die Weiche aus der Grundform mit der Neigung 1:12 abgeleitet wurde. Auch 500er-Bogenweichen werden manchmal als ABW oder IBW 49-500-1:12/1:9 bezeichnet.

Wenn ab dem Weichenende Stamm- und Zweiggleis als Gerade fortgesetzt werden, wird der Regelschwellensatz für die anschließende Gerade verwendet. Soll dagegen der Zweiggleisbogen nach dem Weichenende fortlaufen, wird der Regelschwellensatz für den fortlaufenden Bogen verwendet. Zweig- und Stammgleis können ab dem Weichenende und somit schon in Bereich der Langschwellen mit beliebigen anderen Bögen fortgesetzt werden. Je nachdem, ob der Krümmungsunterschied zwischen Stamm- und Zweiggleis mehr dem Regelschwellensatz für die anschließende Gerade oder für den fortlaufenden Zweiggleisbogen entspricht, wird der jeweilige Regelschwellensatz angewendet. Der genaue Bogen wird eingestellt, indem die Langschwellen längs verschoben werden. Würde dabei der Schwellenabstand größer als 700mm (720mm) oder kleiner als 500mm werden, müssen die Langschwellen mit vom Regelfall abweichenden Bohrungen für die Kleineisen versehen werden [7]. Ab der letzten duchgehenden Schwelle kann der Höhenverlauf der Gleise unterschiedlich geplant werden.

Die Weiche 49-500-1:12 und kann zu Außen- und Innenbogenweichen gebogen werden. Der kleinste zulässige Zweiggleisradius betrug in der Praxis bis 1961 215,418 m [8]. Ab 1961 ist ein Zweiggleisradius von 200m ohne Spurerweiterung zulässig [9] und nach den heutigen Vorschriften ebenfalls 200m [10].

Einfache Weiche 49-500-1:12 und die daraus abgeleitet Weiche 49-500-1:12/1:9

Einfache Weiche 49-500-1:12 und die daraus abgeleitet Weiche 49-500-1:12/1:9

Ausblick

Für diese Seite haben wir uns noch vorgenommen:

  • Schienenformen der Länderbahnen und der deutschen Staatsbahnen
  • Schwellenteilung der Gleise und Schwellenformen
  • Einfache Weiche 49-500-1:14
  • Einfache Weiche 49-760-1:14
  • Einfache Weiche 49-760-1:18,5
  • Einfache Weiche 49-1200-1:18,5
  • Kreuzungen 49-1:2,9 , 49-1:3,224 , 49-1:4,444 , 49-1:6,6 , 49-1:7,5 , 49-1:9 , 49-1:14 , 49-1:18,5
  • DKW und EKW 49-190-1:6,6
  • DKW und EKW 49-190-1:9 und die daraus abgeleiteten Kreuzungsweichen
  • DKW und EKW 49-300-1:9
  • DKW und EKW 49-500-1:9 und die daraus abgeleiteten Kreuzungsweichen
  • EKW 49-850-1:18,5

Quellenverzeichnis

[1] Reichsbahnweichen und Reichsbahnbogenweichen von Prof. Fr. Hartmann, zweite verbesserte Auflage 1952, Seiten 121 und 122.

[2] DS 820 von 1969 aktualisiert bis 1992 AzObv 24 Seite 3. Ab wann die Geschwindigkeistbeschränkung für die 190er-Weichen mit S49-Schienenprofil auf 100km/h erlassen wurde, ist dem Autor nicht bekannt. Vermutlich mit der Einführung der 190er-Weichen mit S54-Schienenprofil ab ca. 1978.

[3] DB-Fachbuch, Zusammenstellung von Richtlinien für das Entwerfen von Bahnanlagen, Hans Jürgen Niemeyer BD Hamburg 1982/1992, Seite 62.

[4] DS 883 03 von 1993, Anlage 5 Seite 3.

[5] Schreiben des Bundesbahnzentralamtes München vom 10.07.1978:
Bei den einfachen Weichen 49-190-1:7,5 werden im Bereich der Herzstückgeraden wegen kurzer Entwicklungslängen der Weichenzonen häufig Weicheneingriffe und Krümmungsänderungen vorgenommen, die erhöhten Aufwand in der Weichenfertigung und Weichenunterhaltung zur Folge haben. Bei der Entwicklung der S54-Weichen wurde aus diesen Überlegungen eine kurze Weiche entwickelt, mit der diese Eingriffe weitgehend vermieden werden...
Anmerkung: Die Weiche 49-190-1:7,5 hat keine Herzstückgerade wie z.B. die Weiche 49-190-1:9. Gemeint ist die gerade Verlängerung hinter dem Herzstück!

[6] Reichsbahnweichen und Reichsbahnbogenweichen von Prof. Fr. Hartmann, zweite verbesserte Auflage 1952, Seite 163.

[7] DB-Fachbuch, Bauarten des Oberbaues von Otto Morgenschweis und weiteren Mitarbeitern vom Bundesbahnzentralamt München 1979. Seite 163. Hier beträgt der größte zulässige Schwellenabstand 700 mm. Nach Hartmann 1952, Seite 203 beträgt der größte zulässige Schwellenabstand 720 mm, ab den Seiten 205 wird anhand von Beispielen erläutert, wie der Abstand der Langschwellen berechnet wird.

[8] Nach Hartmann 1952, Seite 72, beträgt der kleinste zulässige Zweiggleisradius genau 214m. Üblicherweise wurde der kleinste Zweiggleisbogen der 300er-Weiche auf 214,834m und bei den 500er-Weichen auf 215,418m festgelegt. Dabei ergibt sich bei der 300er-Weiche im Stammgleis ein Radius von 760m und bei der 500er-Weiche 380m. Siehe auch Gleistechnische Blätter von Dr.-Ing. Kurt Matthews 1951, Seite W 13 und Taschenbuch für den Reichsbahn-Vermessungsdienst, Reichsbahndirektion Hannover im Mai 1949.

[9] Auszug aus dem Schreiben des Bundesbahn-Zentralamtes in Minden vom 15.06.1961:
...Außerdem können Bogenweichen künftig bis zu einem Halbmesser (Zweiggleishalbmesser) von 200 m ohne Spurerweiterung verlegt werden. Wir weisen aber darauf hin, daß bei stark verbogenen Bogenweichen nicht immer ein Aufplatten der Schwellen nach vorhandenen Schwellenbohrlehren möglich ist. U. U. muß das Aufplatten einzelner Schwellen, besonders der Doppelschwellen, an der Einbaustelle erfolgen. ...

[10] Aus DS 800 01 Entwerfen von Bahnanlagen, von 1995 Anlage 3 Seite 1.
Biegbarkeit von einfachen Weichen zu Innenbogenweichen:

Radius der Weichengrundform
r0 [m]
kleinster Zweiggleisradius
rz [m]
zugehöriger Stammgleisradius
ca. rs [m]
190 175 2220
300 175 420
500 200 333
760 300 500
1200 442 700

[11] DS 800 01 Entwerfen von Bahnanlagen, 1995 Anlage 7.

[12] DS 800 01 Entwerfen von Bahnanlagen, 1995 Anlage 2.