Re: Regelneigung


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Abgeschickt von Christian am 06 Oktober, 2009 um 21:40:04

Antwort auf: Regelneigung von Conrad am 03 Oktober, 2009 um 13:02:05:

: Verständnisfrage
: Wie berechnet sich die Regelneigung ausgehend von den Zeichnungen "Die S49-Weichen (Reichsbahnweichen)".
: Welche Maße genau ergeben "1:7,5"?

: Grüße Conrad

Hallo,

Zitat von http://gleisbau-welt.de/site/weichen/weichengeometrie.htm:
"Weichenneigungen:
Definition: Die Neigung einer Weiche ist der Tangens des Weichenwinkels, ausgedrückt im Verhältnis 1: n.

Gewöhnlich werden Winkel in Grad (genauer in Altgrad°) gemessen. Verwirrend ist zunächst die Bezeichnung einer solchen geometrischen Situation als „Neigung“, weil es ja bei einer Weiche nicht nach unten geht, sondern sich dieser Winkel in der Horizontalen darstellt. Noch verwirrender ist außerdem für viele die Größenangabe dieser Neigung als Bruch. Klarheit in diese Verwirrung bringt der trigonomische Grundsatz: Im rechtwinkligen Dreieck ist der Quotient aus Gegenkathete und Ankathete gleich dem Tangens des eingeschlossenen Winkels.

Die Weichenneigung wird beeinflusst durch

die Größe des Zweiggleishalbmessers und
die konstruktiven Bedingungen am Weichenende.

Die erste Bedingung, die sehr pragmatisch zu einer Weichenneigung führt, ist die, das die beiden Schienen des Herzstückes am Weichenende mindestens einen solchen Abstand voneinander haben müssen, das sie getrennt auf der Stoßschwelle befestigt werden können. Mit diesem Spreizmaß und dem nach der zulässigen Geschwindigkeit ausgewählten Zweiggleishalbmesser erhält man rechnerisch eine Zahl, die ganzzahlig auf die festgelegten Neigungen gerundet wird. Als Regelneigung wird so das Verhältnis 1:9 festgelegt. Damit können die Doppelten Herzstücke der Kreuzungen und Kreuzungsweichen betriebssicher befahren werden, was bei Neigungen größer als 9 nicht mehr der Fall ist. Weiterhin war diese Neigung im Gleisnetz von mehreren früheren Ländereisenbahnverwaltungen (z. B. Preußen, Hessen, Bayern, Württemberg, Oldenburg) bereits eingeführt. Weichen und Kreuzungen mit Regelneigungen werden den regelweichen und Regelkreuzungen genannt, solche mit größeren Neigungen als Steilweichen/Steilkreuzungen und solche mit kleineren Neigungen als Flachweichen und Flachkreuzungen."

Ich hoffe, das hilft.

Grüße

Christian





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